AGB
INHALTSVERZEICHNIS
- Anwendungsbereich
- Auftragsproduktionen
- Lizenzierung von Stock-Fotos
- Vergütung
- Stornobedingungen
- Haftung
- Datenschutz
- Schlussbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Torsten von Dittrich, Am Posthalter 4 in 91257 Pegnitz (im folgenden u.a. auch Fotograf genannt) erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Stock-Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Auftragsproduktionen
- Bei Auftragsproduktionen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
- Von den erstellten Aufnahmen wählt der Fotograf die vereinbarte Anzahl der Bilder nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
- Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
3. Lizenzierung von Stock-Fotos
- Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
- Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
4. Vergütung
- Für Auftragsproduktionen und/oder für die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
- Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
- Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
- Bei Erteilung des Auftrags werden 30% des Rechnungsbetrages sofort fällig. Der Restbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
5. Stornobedingungen
- Sollten Sie die gebuchte Dienstleistung stornieren müssen, gelten die folgenden Stornobedingungen und Ausfallgebühren:
- Stornierung bis 6 Monate vor dem Hochzeitstag: 30 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.
- Stornierung zwischen 6 und 3 Monaten vor dem Hochzeitstag: 50 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.
- Stornierung zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor dem Hochzeitstag: 75 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.
- Stornierung weniger als 1 Monat vor dem Hochzeitstag: 100 % des vereinbarten Honorars werden als Ausfallgebühr fällig.
5. Haftung
- Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
- Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
6. Datenschutz
- Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.
- Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
- Im übrigen wird auf die Datenschutzerklärung (www.torsten-von-dittrich.de/datenschutz) verwiesen.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nicht anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/
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